Häufig gestellte Fragen

Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen und die Preise sind regional sehr unterschiedlich. Daher ist es fast unmöglich einen Pauschalbetrag zu nennen, ohne vorher weitere Details zu besprechen. Zwischen einer Feuerbestattung mit einem anonymen Grab in Passau oder einer Erdbestattung mit großer Zeitungsannonce und dem Erwerb einer Gruft in Düsseldorf kann leicht eine Differenz von 15.000 Euro entstehen. Daher hilft nur eine Nachfrage beim Bestatter. Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.

Ja. Wie bei vielen anderen größeren Ausgaben besteht auch die Möglichkeit eine Bestattung zu finanzieren. Dabei arbeiten wir mit einem Finanzdienstleister zusammen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.

Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Grab. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Sind Angehörige vorhanden, welche allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten haben die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialämter sind dann eigentlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Die Sozialämter halten sich jedoch oft nicht an geltende Gesetze und versuchen den Vorgang zu verschleppen, bis das Ordnungsamt einschreiten muss, oder bis der Bestatter sich bereit erklärt das Risiko selber zu tragen. Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse, die auch mal zwei Jahre dauern kann, positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfach, ortsübliche, würdige Bestattung. Ist die Prüfung negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld kommen soll.

Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten, ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt. Kurz gesagt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern durchaus zugemutet werden.

Nein. Der Bestatter erhält zwar in der Regel eine Provision von den einzelnen Fremdfirmen, diese gleicht allerdings nur den Beratungsaufwand aus und wird vom Endbetrag abgezogen. Das bedeutet, für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige beim Bestatter oder bei der örtlichen Zeitung schaltet. Die Zeitung wiederum bekommt vom Bestatter eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist oft auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich. Dafür bezahlt sie dem Bestatter die Provision.

Nein. Man hat nur Anspruch auf eine Grabstelle an dem Ort, an dem man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Die Beisetzung in anderen Orten ist nur möglich, wenn dort bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem man mit beigesetzt werden kann oder wenn ein Friedhof es aus freier Entscheidung erlaubt, weil er zum Beispiel zu viele freie Gräber hat.

Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Für Urnen wird diese Frist in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.

Ist die Ruhefrist abgelaufen, haben die Angehörigen die Möglichkeit das Grab für eine weiter Nutzungszeit zu pachten, außer es handelt sich um ein Reihengrab, das immer nur für eine Ruhefrist erworben werden kann. Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal nichts. Wird das Grab von einem anderen erworben und findet dort eine Bestattung statt, dann werden die vorhandenen Gebeine in der gleichen Grabstelle einfach etwas tiefer beigesetzt. Wenn Urnen ausgegraben werden, dann finden diese in der Regel ihren Platz auf dem anonymen Urnenfeld des Friedhofs. Grundsätzlich bleiben jedoch alle menschlichen Überreste auf dem jeweiligen Friedhof.

Nein. In Deutschland gibt es einen Bestattungszwang. Er ist ehemals aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft, werden alle menschlichen Überreste grundsätzlich gleich behandelt. Der Hintergrund dieser Regelung ist auch, dass man es nicht möchte, dass menschliche Überreste irgendwann im Müll landen.
Eine Witwe möchte die Asche ihres Mannes vielleicht gerne auf dem Kamin haben, doch was passiert, wenn sie verstirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Ein Nachmieter wird sich sicher nicht um eine aufwändige Beisetzung und den Erwerb eines Grabes kümmern wollen.
Ähnlich ist es auch mit anderen Bestattungsformen wie der Diamantbestattung. Diese ist eine Umgehung deutscher Gesetze und eigentlich müsste der Diamant bei der Einfuhr nach Deutschland in einer Grabstelle beigesetzt werden, denn er besteht ja aus Teilen menschlicher Überreste und ist damit bestattungspflichtig.
Wenn man viel Geduld hat, kann man jedoch versuchen seinen Garten zum Friedhof erklären zu lassen. Unzählige Gutachten über Entwässerung und Bodenbeschaffenheit bis hin zu langwierigen Genehmigungsverfahren sind allerdings nötig um einen eigenen Friedhof zu betreiben.

Nein. In der Tiefe von etwa eineinhalb Metern sind keine Würmer im Boden und diese fressen auch keine menschlichen Überreste. Maden werden oft mit Würmern verwechselt und sie sind eigentlich Fliegenlarven, die durch Fliegeneier auf den Körper kommen, wenn er längere Zeit ohne Kühlung gelegen hat. Der Mensch hat unzählige Mikroorganismen in sich, ohne die wir keine Nahrung verdauen könnten. Wenn der Mensch stirbt, beginnen diese Bakterien uns von innen zu zersetzen. Diesen Vorgang nennt man Autolyse und er ist hauptsächlich dafür verantwortlich, dass sich ein Verstorbener zersetzt.

Matthias Liebler

Bestattermeister

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